Stadtwerke Gruppe Strausberg: Aktuelles

28.02.2023
Energie

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Verzögerung beim Versand der Informationsschreiben zur Energiepreisbremse — wir bitten um etwas Geduld

Die Bundesregierung hat mit dem Gesetz zur Energiepreisbremse mit Wirkung zum 01.01.2023 die Voraussetzung geschaffen, die Endkunden bei den hohen Energiekosten zu entlasten. Die Entlastung soll mit dem Abschlag für den Monat März umgesetzt werden. Um das Entlastungskontingent exakt und kundenscharf ermitteln zu können, bedarf es einiger technischer Änderungen in unseren Systemen.

Leider werden wir noch nicht alle technischen Umstellungen bis 01.03.2023 abgeschlossen haben und müssen daher um etwas Geduld und Verständnis bitten. Wir arbeiten mit Hochdruck an den Änderungen und werden unseren Kunden im März die entsprechenden Informationen zukommen lassen können.  

Wichtig für unsere Kunden — wir setzen die Energiepreisbremse natürlich um und Ihnen geht nichts verloren! Da die monatlichen Abschläge immer für den zurückliegenden Monat zu zahlen sind, d. h. der am 1. März fällige Abschlag betrifft den Monat Februar, werden wir die neue Abschlagshöhe resultierend aus der Energiepreisbremse im April, für den März, berücksichtigen. Wir werden über den neuen Abschlag sowie die Anrechnung für die Monate Januar und Februar informieren.

Sie wollen vor der Kundeninformation bereits prüfen, was die Entlastung für Sie bedeutet? Nutzen Sie hierfür bitte den vom BDEW bereitgestellten Strompreisbremsenrechner auf unserer Homepage und schauen Sie unter den bereitgestellten FAQs zur Strom- und Wärmepreisbremse.

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