Leider werden wir noch nicht alle technischen Umstellungen bis 01.03.2023 abgeschlossen haben und müssen daher um etwas Geduld und Verständnis bitten. Wir arbeiten mit Hochdruck an den Änderungen und werden unseren Kunden im März die entsprechenden Informationen zukommen lassen können.
Wichtig für unsere Kunden — wir setzen die Energiepreisbremse natürlich um und Ihnen geht nichts verloren! Da die monatlichen Abschläge immer für den zurückliegenden Monat zu zahlen sind, d. h. der am 1. März fällige Abschlag betrifft den Monat Februar, werden wir die neue Abschlagshöhe resultierend aus der Energiepreisbremse im April, für den März, berücksichtigen. Wir werden über den neuen Abschlag sowie die Anrechnung für die Monate Januar und Februar informieren.
Sie wollen vor der Kundeninformation bereits prüfen, was die Entlastung für Sie bedeutet? Nutzen Sie hierfür bitte den vom BDEW bereitgestellten Strompreisbremsenrechner auf unserer Homepage und schauen Sie unter den bereitgestellten FAQs zur Strom- und Wärmepreisbremse.