In den letzten Tagen berichteten uns unsere Kunden wieder vermehrt von fragwürdigen Vertriebsmethoden ortsfremder Energieanbieter an Haustür und Telefon. Oft stellen sich die Mitarbeiter der Fremdfirmen als Stadtwerkemitarbeiter vor — ohne Konkretisierung, welche Stadtwerke sie vertreten. Oder sie behaupten dreist, im Namen der Stadtwerke Strausberg zu handeln. Wir schicken aber niemanden an die Haustür, um Verträge abzuschließen. Unsere Mitarbeiter können sich grundsätzlich per Dienstausweis mit Foto ausweisen. Und auch die Mitarbeiter der von uns beauftragten Fremdfirmen können einen Serviceausweis vorlegen. Es lohnt sich also, danach zu fragen. Am Telefon wird durch den Vertrieb ortsfremder Energieanbieter meist besprochen, dass ein Angebot zugesandt wird. Tatsächlich handelt es sich aber dann häufig bereits um die Bestätigung eines Wechsels des Stromanbieters. Somit hat der Kunde ohne jegliche Unterschrift bzw. an der Haustür ohne Erhalt von Unterlagen plötzlich einen neuen Versorger beauftragt.
Wir empfehlen, an Haustür und Telefon die Ruhe zu bewahren. Seriöse Anbieter identifizieren sich eindeutig, werden zu nichts drängen und immer gern Unterlagen per Post zusenden. Wer nicht sicher ist, wer vor seiner Tür steht, sollte diese einfach geschlossen halten, bis die Identität geklärt ist. Unter unserer Service-Nummer (03341) 345 345 erteilen wir gern Auskunft, ob eine bestimmte Person tatsächlich für uns tätig ist. Und am Telefon ist es immer klug, sich Namen und Durchwahl des Anrufers geben zu lassen. Alle unsere Telefonnummern beginnen mit der Strausberger Vorwahl (03341) und den Ziffern 345. Gegen ungebetene Anrufe gibt es übrigens ein wirksames Mittel: Melden Sie den Vorfall bei der Bundesnetzagentur! Unter www.Bundesnetzagentur.de gibt es viele Hinweise, wie man sich schützen kann, und auch das Meldeformular kann dort ganz einfach online ausgefüllt werden.
Einem ungewollten Versorgerwechsel kann man widersprechen — Geschäftsabschlüsse per Telefon ('Fernabsatzverträge') und Haustürgeschäfte können innerhalb einer bestimmten Widerrufsfrist — meist 14 Tage — rückgängig gemacht werden. Dies gilt übrigens sogar dann, wenn man den Geschäftsabschluss per Unterschrift bestätigt hat. Die Verbraucherzentrale Brandenburg e. V. unterstützt Sie gern, wenn Sie Fragen haben oder allein nicht weiterkommen.
Weitere Informationen finden Sie hier.