Es entspricht der Fürsorgepflicht eines städtischen Wohnungsunternehmens, alles erdenklich Mögliche zum Schutz der Mieterinnen und Mieter beizutragen. Die SWG möchte ihren Mieterinnen und Mietern in dieser schwierigen Situation der gewohnt verlässliche Partner sein. Bei in den nächsten Monaten eintretenden Zahlungsschwierigkeiten und in Folge eintretenden Mietrückständen werden wir mit den Betroffenen individuelle und kulante Lösungen finden.
Keinem Mieter, der unverschuldet wegen der allgemeinen Kostensteigerungen in finanzielle Probleme gerät, wird gekündigt werden. Das schließt auch ein, dass in solchen Fällen auch keine Räumungen bewohnter Wohnungen und Gewerbeeinheiten veranlasst werden. Bereits während der Corona-Pandemie hat sich dieses Vorgehen der SWG bewährt, dessen Fortführung gewinnt jedoch in diesen schwierigen Zeiten noch einmal besondere Bedeutung, um die bestehende Verunsicherung zu mindern.
Wichtig ist, dass sich betroffene Mieterinnen und Mieter beim Erkennen von möglichen Zahlungsengpässen vertrauensvoll an die SWG, an den zuständigen Verwalter im Vor-Ort-Büro oder das Kundencenter wenden, damit die Experten der SWG die Gründe für die Zahlungsschwierigkeiten erfahren und entsprechend beraten und nach der jeweils besten Lösung suchen können. Gemeinsam werden wir diese schwierigen Zeiten meistern.