
Ziel ist es, das Stromnetz auch bei steigender Belastung stabil zu halten. Im Gegenzug können Betreiber steuerbarer Verbrauchseinrichtungen von reduzierten Netzentgelten profitieren.
Doch für wen gilt die Regelung eigentlich? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein und welches der verschiedenen Netzentgeltmodule kommt infrage? Die Regelungen hängen unter anderem von der Art und Leistung der Verbrauchseinrichtung sowie dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme ab.
Auf unserer neuen Informationsseite erklären wir Ihnen § 14a EnWG verständlich und kompakt und zeigen, was die Neuregelungen für Sie bedeuten. Passend dazu bieten wir Ihnen den passenden Stromtarife für Ihre steuerbare Verbrauchseinrichtungen in den Regionen Strausberg, Märkisch-Oderland und Berlin an.