Gemäß § 5, Absatz 2, der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz (Stromgrundversorgungsverordnung StromGVV) vom 26.10.2006 (BGBI. Nr. 50 S. 2391) wird bekannt gegeben, dass sich die Preise ab dem 01.03.2014ändern:Arbeitspreis 27,85 ct/kWhGrundpreis 7,85 Euro/MonatBei einem Jahresverbrauch ab 4.000 kWh entfällt der monatliche Grundpreis. Der Arbeitspreis beträgt dann 30,21 ct/kWh.Die angegebenen Preise sind Bruttopreise. Sie enthalten die Kosten für die Strombeschaffung, Netznutzung und Messung, die Umlagen nach EEG, KWK-G, § 19 (2) Strom NEV, § 17 f(5) EnWG und § 18 AbLaV, außerdem die Konzessionsabgabe, die Stromsteuer und die Mehrwertsteuer.Die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität und unsere Ergänzenden Bedingungen sind im Internet veröffentlicht und können auch im Kundencenter Kastanienallee 38, Mo — Fr; 9 — 18 Uhr, eingesehen werden.