Haben Sie einen Umzug geplant? Um die Energieversorgung noch kundenfreundlicher zu gestalten, hat der Bundestag im Jahr 2021 eine Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes beschlossen. Diese tritt am 6. Juni 2025 in Kraft und verpflichtet Stromanbieter dazu, einen Lieferantenwechsel innerhalb von 24 Stunden zu ermöglichen. Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat die flächendeckende Umsetzung dieser Regelung in Deutschland angeordnet. Das bringt nicht nur tiefgreifende Anpassungen in unseren energiewirtschaftlichen Abläufen und IT-Systemen mit sich, sondern stellt auch Sie als Kundin oder Kunde vor neue Anforderungen. Gemeinsam sorgen wir dafür, dass der Übergang reibungslos verläuft.
Was ändert sich bei einem Umzug?
Rückwirkende Umzugsmeldungen sind nicht mehr möglich.
Der Lieferbeginn eines neu abgeschlossenen Stromliefervertrags wird nur noch in der Zukunft liegen können. Damit Ihr Umzug ohne Schwierigkeiten abläuft, empfehlen wir, eine frühzeitige Ankündigung Ihres Umzugstermins. So lassen sich Verzögerungen, zusätzliche Kosten oder technische Probleme vermeiden.
Wichtige Hinweise:
- Das neue Gesetz lässt leider keine Ausnahmen zu. Damit bei Ihrem Ein- oder Auszug — oder dem Ihrer Mieterin bzw. Ihres Mieters — alles reibungslos klappt, informieren Sie uns bitte frühzeitig (vor dem bekannten Umzugstermin) und prüfen Sie Ihre Angaben sorgfältig. So vermeiden Sie Verzögerungen und stellen sicher, dass die Ummeldung problemlos funktioniert.
- Für den 24h-LW wird die Zählernummer und die Marktlokationsidentifikationsnummer (MaLo — ID) für die Zuordnung der Lieferstelle berücksichtigt. Diese elfstellige Zahl hilft, Abnahmestelle und Zählernummer eindeutig zuzuordnen und zu vereinheitlichen. Die MaLo ist auf der Jahresendabrechnung vermerkt oder kann in unserem Kundenportal eingesehen werden.
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