
Mit dem Deutschlandticket Job können Sie Ihren Mitarbeitenden einen echten Benefit bieten und gleichzeitig Ihre Attraktivität als Arbeitgeber ohne großen Aufwand steigern.
Wie das geht?
Sie beteiligen sich mit mindestens 25 % am Ticket Ihrer Mitarbeitenden und wir, die Strausberger Eisenbahn GmbH, gewähren zusätzlich 5%-ÖPNV-Rabatt in Höhe von 3,75 € auf den Originalpreis.
So einfach stellen Sie die Weichen auf Motivation!
Mit Ihrer Übernahme des Mindest-Fahrtkostenzuschusses in Höhe von 15,75 € (25%) zahlt Ihr Mitarbeitender monatlich nur noch 44,10 € statt 63 €. Erhöhen Sie den Fahrtkostenzuschuss, sinkt der Eigenanteil des Mitarbeitenden noch weiter. Ein Benefit mit Mehrwert!

Um Ihren internen Aufwand zu senken bieten wir ein optionales Service-Paket für nur 12 € zzgl. gesetzlich geltender Mehrwertsteuer pro Jahr und teilnehmenden Mitarbeitenden an.
Wir übernehmen im Direktkontakt mit den teilnehmenden Arbeitnehmenden die Erfassung, Pflege und Änderungsdienst der Daten. Der Ticketpreis inkl. ÖPNV-Rabatts wird dann direkt von den Bankkonten der teilnehmenden Arbeitnehmenden abgezogen und Sie müssen nur noch den zweckgebundenen Arbeitgeberzuschuss für die Fahrtkosten auf das Lohn- bzw. Gehaltskonto der teilnehmenden Arbeitnehmenden veranlassen.
Sie entscheiden sich für das Deutschlandticket Job für Ihr Unternehmen und schließen gemeinsam mit uns den Rahmenvertrag ab. Nutzen Sie hierfür direkt das untenstehende Formular, schreiben Sie uns eine E-Mail oder melden Sie sich persönlich bei uns.
Sie informieren Ihre Mitarbeitenden über den Benefit und bestätigen allen Interessierten Ihres Unternehmens schriftlich, dass diese zum Erhalt des Deutschlandticket Job berechtigt sind und klären auf, ob Sie das Service-Paket dazu gebucht haben. Je nachdem kommen wir auf Ihre Mitarbeitenden zu oder sie füllen eingeständig das Formular aus.
Sollten Sie kein Service-Paket gebucht haben sammeln und übermitteln Sie uns die Daten für alle teilnehmenden Mitarbeitenden.
Sofern Sie sich für das Service-Paket entschieden haben, abonnieren sich Ihre Mitarbeitenden das Deutschlandticket Job direkt bei uns – entweder persönlich in unseren Fahrkarten-Verkaufsstellen oder ganz einfach online über das Formular.
Wir senden Ihnen die Tickets in Form personalisierter VBB-fahrCards zu. Ihre Personalabteilung prüft die Tickets und zeigt eventuelle Unstimmigkeiten bei uns an. Alle korrekt ausgestellten Tickets gibt Ihre Personalabteilung an die Mitarbeitenden aus. Je nachdem ob Sie das optionale Service-Paket in Anspruch nehmen läuft die Abbuchung direkt über die Arbeitnehmenden oder Ihr Unternehmen. Und schon kann es einfach mobil und kostengünstig losgehen!
Der Rahmenvertrag zwischen Ihnen als Arbeitgeber und uns als Verkehrsunternehmen hat eine Laufzeit von 12 Kalendermonaten. Er verlängert sich jeweils um weitere 12 Kalendermonate, wenn er nicht rechtzeitig gekündigt wird. Der Vertrag kann von beiden Vertragspartnern schriftlich mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende eines jeden zwölfmonatigen Zeitraums gekündigt werden.
Sie haben den Rahmenvertrag mit uns abgeschlossen und es kann losgehen? Ihre Mitarbeitenden haben die Möglichkeit Ihr Ticket an unseren Verkaufsstellen persönlich oder direkt online über unser Bestellformular zu beantragen. Sollten Sie unser Service-Paket für 12 € / Jahr und teilnehmenden Mitarbeitenden gebucht haben, gehen wir nach deren Zustimmung in den Direkttontakt mit ihren teilnehmenden Mitarbeitenden.
Der Vertrag kann von beiden Vertragspartnern schriftlich mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende eines jeden zwölfmonatigen Zeitraums gekündigt werden.
Das Verkehrsunternehmen kann den Rahmenvertrag außerordentlich fristlos kündigen, falls der Arbeitgeber Tickets an Unberechtigte ausgibt, den gemäß VBB-Tarif vorgesehenen Arbeitgeberzuschuss nicht gewährt, den Zahlungstermin wiederholt trotz Mahnung um mehr als 14 Tage überschreitet oder falls der Arbeitgeber für gegenüber dem Verkehrsunternehmen geschuldete Beträge zahlungsunfähig ist.
Bezeichnen Sie Fahrtkostenzuschüsse in Ihrem Buchhaltungsprogramm stets deutlich als Lohnart „Fahrtkostenzuschuss zu ÖV-Tickets“ ohne Angabe von Zeiträumen. Nachweise zu den genutzten Tickets (Originaltickets oder Nachweise Ihres Verkehrsunternehmens) nehmen Sie wie üblich zu den Lohnsteuerunterlagen. Der zusätzliche, von uns gewährte ÖPNV-Rabatt stellt keinen geldwerten Vorteil für Ihre Arbeitnehmenden dar.
Bitte wenden Sie sich zu tiefergehenden steuerrechtlichen Fragen zum Binnenverhältnis mit Ihren Beschäftigten an Ihre Steuerberatung.
Arbeitnehmende reichen wie jedes Jahr ihre Unterlagen zur Steuererklärung ein und müssen nichts zusätzlich beachten. Auf der Lohnsteuerbescheinigung sind die steuer- und sozialabgabenfreien Fahrtkostenzuschüsse ausgewiesen. Sie als Arbeitgeber tragen dafür Sorge, dass die im Gesamtjahr erhaltenen Fahrtkostenzuschüsse den Wert aller von Ihnen genutzten Tickets nicht übersteigt. Dies wird in Ihren Lohnunterlagen dokumentiert. Der zusätzliche, von uns gewährte ÖPNV-Rabatt stellt keinen geldwerten Vorteil für Ihre Arbeitnehmenden dar.
Bitte wenden Sie sich zu tiefergehenden steuerrechtlichen Fragen an Ihren Arbeitgeber bzw. eine Steuerberatung.
Die häufigsten Fragen und Antworten rund um das Deutschlandticket Job und das VBB-Firmenticket für Arbeitgebende und Arbeitnehmende hat der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg in einem FAQ für Sie zusammengestellt. Eine erste Auswahl der Themen finden Sie im Folgenden. Hier geht es zu den Antworten
Änderungen im Deutschlandticket Job führen zu Preisanpassungen, ohne dass es einer Aktivität des Arbeitgebers bedarf. Werden die erforderlichen Arbeitgeberzuschüsse oder ÖPNV-Rabatte geändert, gelten sie auch für diesen Rahmenvertrag.

