
Mit dem Deutschlandticket Job können Sie Ihren Mitarbeitenden einen echten Benefit an die Hand geben und Ihre Attraktivität als Arbeitgeber ohne großen Aufwand steigern.
Wie das geht?
Sie beteiligen sich mit mindestens 25 % am Deutschlandticket Job Ihrer Mitarbeitenden und wir, die Strausberger Eisenbahn GmbH, gewähren zusätzlich 5%-ÖPNV-Rabatt in Höhe von 3,75 € auf den Originalpreis.
Das heißt konkret:
Gewähren Sie Ihren Mitarbeitenden den für das Deutschlandticket Job Mindest-Fahrtkostenzuschuss in Höhe von 15,75 € (25%), so zahlt Ihr Mitarbeitender monatlich nur noch 44,10 € statt 63 €. Erhöhen Sie den Fahrtkostenzuschuss, sinkt der Eigenanteil des Mitarbeitenden.
Wichtig zu wissen:
Arbeitgeberleistungen im Zusammenhang mit der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel sind steuerfrei. Und selbstverständlich zahlen Sie den Fahrtkostenzuschuss nicht pauschal an alle, sondern ausschließlich an die Arbeitnehmer, die das Deutschlandticket Job tatsächlich in Anspruch nehmen.
Sie entscheiden sich für das Deutschlandticket Job und schließen mit uns den Rahmenvertrag hierzu ab.
Sie informieren Ihre Mitarbeiter:innen über das neue Angebot und bestätigen allen Interessierten schriftlich, dass diese zum Erhalt des Deutschlandticket Job berechtigt sind.
Ihre Mitarbeiter:innen abonnieren das Deutschlandticket Job bei uns — entweder persönlich in unseren Fahrkarten-Verkaufsstellen oder ganz einfach online. Sobald wir mindestens fünf Abonnenten aus Ihrer Mitarbeiterschaft registriert haben, können wir das Deutschlandticket Job ausstellen.
Wir senden Ihnen die Tickets in Form personalisierter VBB-fahrCards zu. Ihre Personalabteilung prüft die Tickets und zeigt eventuelle Unstimmigkeiten bei uns an. Alle korrekt ausgestellten Tickets gibt Ihre Personalabteilung an die Mitarbeiter:innen aus.

Die häufigsten Fragen und Antworten rund um das Deutschlandticket Job und das VBB-Firmenticket für Arbeitgebende und Arbeitnehmende hat der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg in einem FAQ für Sie zusammengestellt. Eine erste Auswahl der Themen finden Sie im Folgenden.
Der Rahmenvertrag zwischen Ihnen als Arbeitgeber und uns als Verkehrsunternehmen hat eine Laufzeit von zwölf Kalendermonaten. Er verlängert sich jeweils um weitere zwölf Kalendermonate, wenn er nicht rechtzeitig gekündigt wird. Der Vertrag kann von beiden Vertragspartnern schriftlich mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines jeden zwölfmonatigen Zeitraums gekündigt werden.
Der Vertrag kann von beiden Vertragspartnern schriftlich mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines jeden zwölfmonatigen Zeitraums gekündigt werden.
Das Verkehrsunternehmen kann den Rahmenvertrag außerordentlich fristlos kündigen, falls der Arbeitgeber Tickets an Unberechtigte ausgibt, den gemäß VBB-Tarif vorgesehenen Arbeitgeberzuschuss nicht gewährt, den Zahlungstermin wiederholt trotz Mahnung um mehr als 14 Tage überschreitet oder falls der Arbeitgeber für gegenüber dem Verkehrsunternehmen geschuldete Beträge zahlungsunfähig ist.
Bezeichnen Sie Fahrtkostenzuschüsse in Ihrem Buchhaltungsprogramm stets deutlich als Lohnart „Fahrtkostenzuschuss zu ÖV-Tickets“ ohne Angabe von Zeiträumen. Nachweise zu den genutzten Tickets (Originaltickets oder Nachweise Ihres Verkehrsunternehmens) nehmen Sie wie üblich zu den Lohnsteuerunterlagen.
Bitte wenden Sie sich zu tiefergehenden steuerrechtlichen Fragen zum Binnenverhältnis mit Ihren Beschäftigten an Ihre Steuerberatung.
Arbeitnehmende reichen wie jedes Jahr ihre Unterlagen zur Steuererklärung ein und müssen nichts zusätzlich beachten. Auf der Lohnsteuerbescheinigung sind die steuer- und sozialabgabenfreien Fahrtkostenzuschüsse ausgewiesen. Ihr Arbeitgeber trägt dafür Sorge, dass die im Gesamtjahr erhaltenen Fahrtkostenzuschüsse den Wert aller von Ihnen genutzten Tickets nicht übersteigt. Dies wird in Ihren Lohnunterlagen dokumentiert.
Bitte wenden Sie sich zu tiefergehenden steuerrechtlichen Fragen an Ihren Arbeitgeber bzw. eine Steuerberatung.

